Kipper zurück an den Händler?

Mitte April 2008 haben wir von einem Händler einen Dreiseitenkipper (18 t) gekauft. Seitdem gibt es Probleme. Zum Beispiel hat der Kipper eine hydraulisch hochschwenkbare seitliche Klappe. Nach einigen Tests ging die Klappe nicht mehr zu, vorne und hinten hatten sich die Bolzen der Zylinder verschoben. Drei Nachbesserungsversuche schlugen fehl. Zwar hat der Verkäufer einige Mängel beseitigt, trotzdem können wir bis heute kein Getreide transportieren.

Hat eine Kaufsache bereits bei Übergabe einen Mangel, so kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Vorrang hat dabei immer die Nacherfüllung. Der Käufer kann daher auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz erst zurückgreifen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Verkäufer misslingen oder verweigert werden.

In Ihrem Fall hatte der Anhänger verschiedene Mängel, die jeweils einzeln zu betrachten sind. Einige Mängel hat der Verkäufer beseitigen können. Der Mangel, dass...