Keine Garantie bei gebrauchtem Schlepper?

Beim Verkauf eines gebrauchten Schleppers hat der Landmaschinenhändler im Kaufvertrag extra vermerkt, keine Garantie irgendwelcher Art zu übernehmen. Ist eine Firma im Gegensatz zu einer Privatperson nicht verpflichtet, eine Garantie von einem Jahr oder zwei Jahren zu übernehmen?

Sie müssen zwischen einer privatrechtlich zu vereinbarenden „Garantie“ und der gesetzlich geregelten „Gewährleistung“ unterscheiden.

Bei einer Garantie sichert der Verkäufer unter bestimmten Bedingungen Garantieleistungen zu, unabhängig davon, ob der Mangel bei Übergabe des Kaufgegenstandes schon vorhanden war oder erst später entstanden ist. Die Vereinbarung einer solchen Garantie ist immer freiwillig, daher ist der Verkäufer zur Abgabe von Garantieerklärungen nicht verpflichtet.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und räumt dem Käufer bestimmt Rechte...