Kann Nachbar Ausgleich fordern?

Wir, drei Nachbarn, helfen uns gegenseitig bei der Silomaisernte. Dabei setzt jeder den eigenen Schlepper ein, den Wagen stellt der Lohnunternehmer. Der Sohn eines Nachbarn hat jetzt einen Unfall auf der Straße verursacht. Zum Glück nur Blechschaden, doch in der Kfz-Versicherung droht eine Rückstufung. Der Vater des Jungen meint, wir müssten Ausgleich zahlen, schließlich sei der Unfall bei uns passiert. Wie ist die Rechtslage?

Zwischen den Inhabern der Betriebe bestand offensichtlich die Absprache, dass jeder zur Abfuhr der Maisernte seinen Schlepper einsetzt. Außer diesem so ausgestalteten Hilfsversprechen der Nachbarn dürfte es keine Absprachen untereinander gegeben haben.

Es könnte einiges dafür sprechen, dass mit dem Abgeben des Versprechens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entstanden ist. Fraglich wäre dann, ob sich aus einer solchen gesellschaftlichen Struktur der von dem einen Nachbarn erhobene Anspruch auf Ersatz eines möglichen Rabattverlustes in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ableiten lässt. Zur Erreichung des gemeinsamen Zwecks hat sich jeder Nachbar verpflichtet, seinen Schlepper zur Verfügung zu stellen. Da keine weiteren Absprachen getroffen wurden, kann man unterstellen, dass jeder der an der gemeinsamen Aktion beteiligten Nachbarn den Schlepper auf eigenes Risiko zur...