Güllegabe ohne Schleppschlauch?

Dickflüssige Bullengülle bringe ich seit Jahren mit dem Möscha-Verteiler aus, da Schleppschlauchausbringung nur nach Verdünnung mit Trinkwasser funktioniert. Kann ich ab 2020 eine einzelbetriebliche Ausnahmegenehmigung erhalten, um das bewährte Verfahren weiter zu nutzen, auch in ­Getreide?

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bis 2020 bzw. 2025 noch etwas Zeit ist. Insofern lässt sich heute nur die derzeitige Rechtslage beschreiben. Wie die Auslegung 2020 bzw. 2025 sein wird, ist nicht mit Sicherheit vorhersehbar, denn diese Frage haben die entsprechenden Gremien bisher noch nicht abschließend diskutiert.

§ 6 Abs. 3 der Düngeverordnung schreibt vor, dass flüssige organische und flüssige organisch- mineralische Düngemittel einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger mit wesentlichem...