Gewährleistung für Ersatzteile?

Mitte 2011 hatte der Landhändler eine neue Hydraulikpumpe in unseren Schlepper eingebaut. Kosten 350 €. Etwa 13 Monate nach dem Einbau ist sie kaputtgegangen. Die Ursache wurde nicht gefunden. Muss ein Händler für neue Ersatzteile generell zwei Jahre haften? Oder kann er die Haftung auf ein Jahr verkürzen?

Die gesetzlich grundsätzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Einbau. Die Frist kann jedoch in einem Vertragsverhältnis zwischen Unternehmern durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf ein Jahr verkürzt werden. Wenn Sie als Landwirt bei einem...