Genehmigung für breites Fahrzeug

Für meinen überbreiten Mähdrescher benötige ich eine Genehmigung nach § 29 StVO. Wer stellt diese aus?

Grundsätzlich steht die Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO immer in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Mit anderen Worten: Eine Genehmigung nach § 29 erhalten Sie nur, wenn für Ihren Mähdrescher eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 vorliegt.

Die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination bereits ohne Ladung nicht den Vorschriften der StVZO entspricht. Zum Beispiel wegen Abweichungen der Maße und Gewichte, des Sichtfeldes sowie der Kurvenlaufeigenschaften. Sie hat immer einen Fahrzeugbezug. Erst die Ausnahmegenehmigung...