Gabelstapler schlecht gewartet?

Ende 2012 hatte ich bei einem Händler einen gebrauchten Stapler gekauft. Im März 2014 hat ein Mitarbeiter des Händlers die Maschine gewartet. Im April 2014 entstand durch eine mangelhaft befestigte Kardanwelle (zwei von vier Schrauben fehlten) erheblicher Schaden. Nun präsentiert mir der Händler eine Rechnung über einige Tausend Euro. Ich meine, bei der Wartung hätten die fehlenden Schrauben auffallen müssen.

Wir gehen davon aus, dass der Händler in dem Kaufvertrag oder in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährleistungsfristen für das gebrauchte Gerät reduziert oder ausgeschlossen hat. Ein Gewährleistungsanspruch aus dem Kaufvertrag dürfte somit ausgeschlossen sein.

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