Wir gehen davon aus, dass der Händler in dem Kaufvertrag oder in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährleistungsfristen für das gebrauchte Gerät reduziert oder ausgeschlossen hat. Ein Gewährleistungsanspruch aus dem Kaufvertrag dürfte somit ausgeschlossen sein.
Ob ein Anspruch aus dem Wartungsvertrag besteht, hängt davon ab, welche Leistungen die Werkstatt aus diesem Vertrag schuldet. Prüfen Sie Ihren Wartungsvertrag. Nur wenn sich aus dem Vertrag auch eine Prüfungspflicht für das Vorhandensein aller notwendigen Schrauben ableiten lässt, ist die Werkstatt ihren Pflichten wahrscheinlich nicht nachgekommen.
Hätte ein umsichtiger Monteur das Fehlen der Schrauben beim Abschmieren der Maschine festgestellt? Das kann sein. Doch ob Sie dem Händler jetzt noch eine Pflichtverletzung nachweisen können, steht auf einem anderen Blatt. Die zwei Schrauben könnten ja auch nach der Wartung abgefallen sein.