Engpass gefährlich

In einer scharfen, unübersichtlichen Kurve kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen. Die auf jeder Straßenseite angebrachten Leitplanken erlauben kein Ausweichen für landwirtschaftliche Maschinen bis 3 m Breite. Genüge ich meiner Sorgfaltspflicht, indem ich eine Rundumleuchte am Fahrzeug anbringe oder muss ein vorausfahrendes Begleitfahrzeug eingesetzt werden?

Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge mit Breitreifen, Arbeitsgeräte oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen bis zu 3 m breit sein. Ebenso darf die Beladung mit lof-Erzeugnissen eine Breite bis 3 m aufweisen. Das heißt, es sind dafür erst einmal keine besonderen Erlaubnisse mit Auflagen für Fahrten auf öffentlichen Straßen erforderlich. Die besondere Kenntlichmachung mit Warntafeln, elektrischen Einrichtungen etc. ist vorgegeben.

Vielmehr spielt der § 1 StVO eine Rolle:
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