Einachser zulassen oder nicht?

Ich nutze einen Einachsschlepper mit Anhänger. Das Straßenver­kehrsamt sagte mir, dass ich für den Anhänger ein schwarzes Nummernschild benötige. Ist das richtig? Muss ich für den Anhänger eine Betriebserlaubnis bzw. Zulassung beantragen?

Eine einachsige Zug- und Arbeitsmaschine, die von einer Person an Holmen geführt wird, ist zulassungsfrei, Kfz-Steuer befreit und es besteht auch beim Führen auf öffentlichen Straßen keine Fahrerlaubnispflicht gemäß § 4 FeV, Abs. 1, Nr. 3. Bei unzureichenden Sichtverhältnissen/Witterungsverhältnissen, unter anderem Dunkelheit, ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen. Gemäß § 25 StVO hat der Fußgänger den rechten bzw. linken Fahrbahnrand zu benutzen.

Für die Kombination als...