Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen.
Allerdings können nach unseren Informationen Wechselkennzeichen nur für Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt sind und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitzplatz aufweisen, Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen) sowie Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse zugeteilt werden. Damit könnten Sie beispielsweise einen Pkw und ein Wohnmobil, zwei Pkw oder zwei Motorräder wechselweise mit einem Nummernschild betreiben. Für Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, zum Beispiel einen Pkw und ein Motorrad, ist das Wechselkennzeichen nicht zulässig. Der Betrieb zweier Traktoren ist damit nach der vorliegenden Definition ebenfalls nicht möglich.