Ihr Teleskoplader ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und damit zulassungsfrei. Auch angehängte Arbeitsgeräte von mehr als 3 t zulässiger Gesamtmasse oder land- oder forstwirtschaftliche (lof) Anhänger bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind zulassungsfrei. Für sie werden oft nur Gutachten des jeweiligen Fahrzeugs mitgeliefert.
Dieses Gutachten – von einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder der DEKRA erstellt – muss der Halter von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bestätigen lassen. Ein Vermerk im Gutachten weist darauf hin. Erfolgt dies nicht, fährt man quasi ohne die erforderliche Betriebserlaubnis. Dies kann dazu führen, dass das Fahrzeug bei Kontrollen möglicherweise stillgelegt wird. Auf jeden Fall ist dann ein Bußgeld fällig. Seriengefertigte Fahrzeuge haben häufig eine ABE bzw. Übereinstimmungsbescheinigung, die der Hersteller beantragen kann. Dann ist in der Regel die bestätig-te Betriebserlaubnis vorhanden, ohne dass noch eine Bestätigung des zuständigen Straßenverkehrsamtes erfolgen muss.
Übrigens, im Falle der zulassungsfreien Fahrzeuge wie Anhänger bis 6 km/h (im lof-Betrieb bis 25 km/h) und angehängten lof-Arbeitsgeräten über 3 t, kann die Betriebserlaubnis zu Hause aufbewahrt werden. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen mit den zulassungsfreien selbstfahrenden Arbeitsmaschinen – also bis 20 km/h – ist die Betriebserlaubnis mitzuführen.