Beregnungsanlage anschaffen

Ich beabsichtige, mir eine Beregnungsanlage anzuschaffen. Was muss ich dabei beachten und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Mein landwirtschaftlicher Betrieb liegt im Kreis Coesfeld.

Der Kreis Coesfeld schildert in einem Merkblatt, welche Unterlagen ein Antragsteller für seinen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis beibringen muss. Jeder Antragsteller muss folgende Grundsätze beachten:

  • Das Grundwasser darf nur zur Beregnung der angegebenen Flächen verwendet werden. Die Beregnung hat nach Pflanzenbedarf, angepasst an das Wasserspeichervermögen des Bodens und unter Berücksichtigung des Witterungsverlaufs, zu erfolgen.
  • Um das Grundwasser so effektiv wie möglich zu nutzen, ist eine ­Beregnung bei starker Sonneneinstrahlung und starkem Wind zu vermeiden.
  • Die Wassermengen sind mit einer fest an der Entnahmestelle verbauten Wasseruhr zu überwachen. Die Uhr ist bei Beginn und bei Abschluss jeder Beregnungseinheit, mindestens einmal täglich, abzulesen. Der Zählerstand ist mit Datum und Uhrzeit in einem Betriebstagebuch festzuhalten.
  • Spätestens bis 31. Oktober eines jeden Jahres sind der Unteren Wasserbehörde die Aufzeichnungen über die entnommenen Wassermengen vorzulegen.

Der Kreis fordert außerdem Angaben zur Bewässerung, zum Beispiel Art der beregneten Kulturen, Nennung der beregneten...