Diesel ist ein wassergefährdender Stoff, der in die Wassergefährdungsklasse (WGK) II eingestuft ist. Deshalb müssen die CC-relevanten Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) berücksichtigt werden.
Da die Lagermenge weniger als 1.000 l beträgt, ist keine Eignungsfeststellung, keine Prüfung vor der Inbetriebnahme und keine wiederkehrende Prüfung notwendig.
Dennoch muss Ihre Anlage die Anforderungen des § 3 VAwS erfüllen:
- Die Anlage muss dicht sein. Dies gilt nicht nur für den Tank, sondern auch für den Platz, auf dem Sie Ihr Fahrzeug betanken (Abfüllplatz). An die Dichtheit werden besondere Anforderungen gestellt, sodass ein neuer Abfüllplatz entweder von einer zugelassenen Fachfirma gebaut oder ein zugelassener Abfüllplatz als komplettes Fertigteil gekauft werden sollte. Ob eine eventuell vorhandene Betonfläche dicht ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
- Der Tank muss standsicher und durch einen Anfahrschutz gesichert sein.
- Undichtheiten aller Anlagenteile müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein.
- Austretender Diesel muss schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden (Rückhaltevolumen). Durch eine wannenförmige Ausformung oder durch eine Aufkantung kann der Abfüllplatz das notwendige Rückhaltevolumen (das Volumen, das die Pumpe in fünf Minuten fördern kann) sicherstellen.
Der Tank muss für die Diesellagerung zugelassen sein. Der Abfüllplatz sollte überdacht sein, um das Problem der Entwässerung des Niederschlagswassers zu vermeiden.
Darüber hinaus müssen Ölbindemittel und ein Feuerlöscher an der Anlage vorhanden sein.
Diese Regelungen gelten nicht nur für ortsfeste Anlagen, sondern auch für ortsfest benutzte Anlagen. Wenn Sie immer am selben Platz tanken, ist es daher unerheblich, ob Ihr Tank mobil ist oder nicht.
Wenn Sie den Tank zum Nachtanken auf dem Feld über die Straße bewegen, muss er als mobile Tankanlage für den Transport zugelassen sein. Bis zu einem Transportvolumen von 1.000 l werden bei Diesel keine besonderen Anforderungen an den Fahrer gestellt.
Hinweise finden Sie auch bei vielen Unteren Wasserbehörden der Kreise im Internet (Stichwörter etwa „Eigenverbrauchstankstellen“ oder „Tankstellen mit geringem Verbrauch“).