Alternative Reifengröße erlaubt?

Mein Traktor, Baujahr 1961, benötigt neue Hinterradreifen. Im Kfz-Schein ist die Größe 9 – 24 eingetragen. Kann ich auch Reifen der Größen 10.2 – 24 aufziehen?

Nach § 36 StVZO ist der Reifen ein vorgeschriebener Teil der Räder. Daher müssen die zulässigen Bereifungsarten mit den entsprechenden Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Das können Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein oder ein zusätzliches Beiblatt sein.

In der neuen Zulassungsbescheinigung finden Sie unter Punkt 15.1 und 15.2 nur eine zulässige Reifengröße. Das heißt aber nicht,...