Gebrauchte Lkw-Anhänger werden wegen der relativ großen Laderäume und geringeren Anschaffungskosten gern für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz verwendet. Vom Gewerbetrieb abgeschrieben finden diese Fahrzeuge noch Zuspruch in lof-Betrieben. Etwaige Reparaturen werden meistens in Kauf genommen.
Diese Anhänger haben oder hatten zumindest einen Anhängerschein. Dieser Anhängerschein bescheinigt quasi auch, dass das Fahrzeug sich noch im HU- bzw. SP-Zeitraum befindet oder dieser überschritten und abgelaufen ist.
Nun gibt es die Möglichkeit, den Anhänger statt der etwaigen 80 km/h auf 40 oder sogar 25 km/h Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. In beiden Fällen wird in der Regel ein Gutachten eines Sachverständigen des TÜV gefordert. Das wird man über das zuständige Straßenverkehrsamt erfahren können.
Bis zur etwaigen gewählten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erhält der Anhänger eine Zulassungsbescheinigung I (quasi Fahrzeugschein) und II (quasi Brief) und das amtliche grüne Kennzeichen.
Um diesen gebrauchten Lkw-Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und als zulassungsfreien lof-Anhänger einstufen zu lassen, wird wahrscheinlich ebenfalls ein Gutachten eines Sachverständigen des TÜV gefordert. Das Gutachten gilt für das Fahrzeug als Einzelgenehmigung, die vom zuständigen Straßenverkehrsamt zu bestätigen ist und gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis bescheinigt. Der Anhänger ist heckseitig mit einem 25-km/h-Schild zu versehen und er führt das Wiederholungskennzeichen einer Zugmaschine des Betriebes.
Bei der Anschaffung eines gebrauchten Lkw-Anhängers wäre also anzuraten, die Fahrzeugpapiere gleich mitliefern zu lassen, damit eine möglichst unkomplizierte Umstellung erfolgen kann.