Wochenblatt-Leser Umut E. fragt: Ich habe einen neuen Pkw-Anhänger gekauft und ihn angemeldet. Er hat auch gleich eine 100-km/h-Zulassung erhalten. Allerdings besitzt er weder eine Antischlinger-Kupplung noch Stoßdämpfer. Kann ich damit trotzdem 100 km/h fahren?
Torsten Wobser, Redaktion, antwortet: Grundsätzlich ist das möglich. Es müssen jedoch bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Um das für Ihre Fahrzeugkombination herauszufinden, ist eine individuelle Berechnung erforderlich, die nicht ganz einfach ist.
Darüber hinaus gilt für alle Kombinationen:
- Das Zugfahrzeug muss über ABS verfügen.
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.
Die von Ihnen genannten Bauteile Antischlinger-Kupplung und hydraulische Stoßdämpfer sind keine zwingenden Voraussetzungen für eine 100-km/h-Zulassung. Deshalb erteilt die Zulassungsstelle auch eine 100er-Zulassung, wenn die Unterlagen des Herstellers bereits Angaben zur 100-km/h- Zulassung enthalten. Falls keine Herstellerbescheinigung vorliegt, muss der Anhänger zunächst bei einer technischen Prüfstelle oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden. Dort wird geprüft, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt.
Abhängig vom Leergewicht des Zugfahrzeugs
Die maximal zulässige Gesamtmasse eines Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Dieses Leergewicht ist Grundlage für die Berechnung.
Um herauszufinden, ob Sie Ihren Anhänger mit 100 km/h betreiben dürfen, multiplizieren Sie die Leermasse des Zugfahrzeuges mit
- 0,3, wenn der gebremste bzw. ungebremste Anhänger über keine hydraulischen Stoßdämpfer verfügt,
- 1,1, wenn er gebremst ist und mit Stoßdämpfern ausgestattet ist,
- 1,2, wenn zusätzlich eine Stabilitätseinrichtung (etwa Antischlinger-Kupplung) montiert ist.
Fahren Sie beispielsweise einen Pkw mit 1,8 t Leermasse, dürfte ein Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer lediglich eine zulässige Gesamtmasse von 1,8 t x 0,3 = 540 kg haben, um mit 100 km/h gefahren zu werden.
Achtung: Für Wohnwagen gelten andere Faktoren.
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(Folge 4-2023)