Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis L beträgt 16 Jahre. Die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlichen beantragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Grundvoraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch, dass der Antragsteller ohne die vorzeitige Erlaubnis zum Führerscheinerwerb einer unzumutbaren Härte ausgesetzt wäre. Auf landwirtschaftlichen Betrieben geht es häufig um die Mithilfe der eigenen Kinder auf dem Hof.
Eine Ausnahmegenehmigung für die Klasse L setzt die Unterstützung des eigenen elterlichen Betriebes der Land- und Forstwirtschaft zwingend voraus. Meist wird ein Nachweis verlangt, wie viele Beschäftigte auf dem Betrieb tätig sind und warum die Unterstützung von Sohn/Tochter unabdingbar ist. In den meisten Fällen führt die zuständige Stelle eine Vorprüfung durch. Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.
Als Antragsteller müssen Sie auf eigene Kosten ein Gutachten durch eine anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellen lassen. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn der Bewerber schon über den Entwicklungsstand und die Reife verfügt, die ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klasse gewährleisten.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist ausgeschlossen, sofern innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung das reguläre Mindestalter erreicht wird.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die vorzeitig erteilte Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des Mindestalters auf einen bestimmten räumlichen Bereich und auf Fahrten mit einem bestimmten Ziel einschränken.
(Folge 30-2020)