Staplerschein auf dem Hof?

In meinem landwirtschaftlichen Betrieb benutze ich einen 1,5-t-Gabelstapler. Das Gerät wird ausschließlich auf meinem Hofgelände eingesetzt. Ist hierfür ein Gabelstaplerschein nötig?

Der Staplerschein steht in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für den gewerb­lichen Bereich. Auf landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt, ist ein solcher Befähigungsnachweis nicht erforderlich.

Allerdings dürfen nach der Unfallverhütungsvorschrift der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) Gabelstapler nur von Versicherten geführt werden, die mit dem Führen vertraut sind, dem Unternehmer oder dessen Beauftragtem ihre Fähigkeit im Fahren nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind. Zudem muss eine „sachkundig befähigte“ Person den Gabelstapler auf dem...