Sonntags keine Transporte mit Lkw?

Ich bin Landwirt und fahre eine Kombination aus Pick-up mit Lkw-Zulassung und Viehanhänger mit grüner Nummer. Gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auch für diese Kombination?

Seit dem 22. September 2017 gibt es eine Anpassung im § 30 StVO, dazu ein Auszug:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit ­einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Der Teilsatz „zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich ­damit verbundener Leerfahrten“ wurde eingefügt und findet sich in ähnlicher Form auch im § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Dessen § 2 Abs. 1...