Wir gehen davon aus, dass Ihr Quad als „vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung“ zugelassen ist.
Da es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug handelt, ist grundsätzlich eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) bzw. der Klasse B erforderlich.
Eine Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder oder Krafträder genügt nicht, da diese lediglich zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen.
Anders verhält es sich mit Quads, bis 50 cm3 Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Dies Fahrzeuge gelten als „Leichtfahrzeuge“ und benötigen die Fahrerlaubnis AM, die wiederum in den Klassen A und A1 eingeschlossen ist.