Lkw leihen und Kontrollgerät ­einschalten?

Ich habe die Möglichkeit, für Transportarbeiten, die auf meinem landwirtschaftlichen Betrieb anfallen, eine Sattelzugmaschine zu leihen. Muss ich dafür das Kontrollgerät einschalten, die Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen und Maut bezahlen?

Sowohl in Bezug auf die Nutzung des EU-Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) als auch auf den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und die Bundes- und Fernstraßenmaut gelten für die Land- und Forstwirtschaft Ausnahmeregelungen.

  • Die Anwendung eines Fahrtenschreibers in Sattelzugmaschinen ist nicht notwendig, solange es sich um land- oder forstwirtschaftliche Fahrten für den eigenen Betrieb innerhalb eines Radius von 100 km um den Betriebssitz handelt. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug ohne Fahrer angemietet ist und mit einem schwarzen Kfz-Kennzeichen betrieben wird. Geregelt ist das im Absatz 2 des §  18 Fahrpersonalverordnung (FPersV).

    Demnach sind von den Regelungen ausgenommen: „Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, insbesondere auch zur Beförderung lebender Tiere, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden“.
  • Für die...