Führerschein C1/C1E futsch?

Ich bin Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 und damit berechtigt, Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E zu fahren. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich die Fahrerlaubnis Klassen C und CE freiwillig nicht verlängern lassen. Nun ist mir gesagt worden, dass ich dadurch automatisch die Führerscheinklassen C1 und C1E verliere. Ist das richtig?

Wir können Sie beruhigen, wenn Sie die Fahrerlaubnis Klasse C/CE vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, bleiben die Klassen C1/C1E auch gültig, wenn Sie C/CE mit Erreichen des 50. Lebensjahres nicht verlängern.
Für Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 2, die ab dem 1. Januar 1950 geboren sind, erlischt die Fahrerlaubnis zunächst mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Fahrerlaubnis kann jedoch im Zuge der Umstellung auf die Klassen C und CE in Verbindung mit der Beibringung einer...