Leider können wir Ihnen wenig Hoffnung darauf machen, eine Sondergenehmigung für den vorzeitigen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse L für Ihren Sohn zu erhalten.
Nach unseren Recherchen werden für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse L keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklasse T vor Erreichen des 16. Lebensjahres zu erwerben. Um die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel der Nachweis eines Härtefalles, eine MPU-Begutachtung usw.
Grund für dieses Vorgehen ist Folgender: Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse L ist keinerlei praktische Ausbildung oder Prüfung vorgesehen. Das widerspricht nach Auskunft der Bezirksregierung Köln der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Für die Klasse T müssen hingegen entsprechende praktische Fähigkeiten nachgewiesen werden.