Die richtige Fahrerlaubnis?

Ich bin 51 Jahre alt und habe den Führerschein für die alte Klasse 3, Klasse T habe ich mir umschreiben lassen. Ich habe zwei Schlepper mit schwarzer Nummer (100 und 180 PS), und zwei Tandem­anhänger (19 und 22 t), mit denen ich für Biogasanlagen fahre und auch hin und wieder Sand transportiere. Nun hat man mir gesagt, dass ich mit meinem Führerschein die Schlepper gar nicht fahren dürfte. Stimmt das?

Es kann durchaus sein, dass Sie die von Ihnen genannte Fahrzeugkombination mit Ihren Fahrerlaubnisklassen nicht führen dürfen. Das liegt unter anderem daran, dass die Fahrerlaubnisklasse T ausschließlich für die Nutzung in Land- oder Forstwirtschaft (lof) gedacht ist. Im Klartext heißt das: Nur wenn Sie lof-Arbeiten auf Ihrem eigenen Betrieb oder für andere landwirtschaftliche Betriebe durchführen, hat diese Fahrerlaubnis Gültigkeit. Werden die gleichen Arbeiten jedoch gewerblich oder privat ausgeführt, dürfen Sie Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die unter Klasse T fallen, im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegen. Einen Sonderfall stellt der Biomassetransport für Biogasanlagen dar. Die...