50 km/h mit Führerschein AM?

Ich habe von meinem Großvater einen Motorroller, Baujahr 1991, geerbt. Laut Betriebserlaubnis ist er bis 50 km/h zugelassen. Kann ich den Roller mit der Fahrerlaubnis AM fahren, obwohl diese nur für Kleinkrafträder bis 45 km/h gilt?

Sie dürfen diesen Roller mit der Fahrerlaubnis AM fahren, denn die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält im § 76 (Übergangsrecht) folgende Erweiterung der Klasse AM: „Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch zweirädrige...