Wochenblatt-Leser Sven N. in R. fragt: Auf einem Stalldach betreibe ich seit Oktober 2009 eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauchszähler. Wie wird der Strom vergütet, wenn ich auf weiteren Dächern Anlagen errichte? Müssen neue Zähler oder Abschalteinrichtungen installiert werden?
Nils Seidel, Energieberater, LWK NRW, antwortet: Wird zusätzlich zu einer Bestands- eine neue Photovoltaik(PV)-Anlage errichtet, zählt diese als eigenständige Anlage. Die Einspeisevergütung der vorhandenen Anlage bleibt bestehen. Dadurch, dass die Anlagen getrennt voneinander vergütet werden, ist im Regelfall eine komplett eigene Mess- und Regeltechnik erforderlich. Wie diese genau auszusehen hat, müssen Betreiber mit dem örtlichen Netzbetreiber abstimmen. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass ein neuer Netzanschlusskasten installiert werden oder sogar aufgrund der neu installierten Leistung ein Ausbau des Netzanschlusses vorgenommen werden muss. Diese zusätzlichen Kosten sind auf jeden Fall in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Nach den Regeln der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) erhalten Einspeise- und Eigenverbrauchsanlagen erstmals unterschiedliche Vergütungen. Während die Vergütung von Eigenverbrauchsanlagen größenabhängig zwischen 6,2 bis 8,6 Cent/kWh liegt, erhalten Volleinspeiseanlagen einen zusätzlichen Bonus von 1,9 bis 5,1 Cent/kWh.
Trotz der gestiegenen Einspeisevergütung ist die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen aber weiterhin maßgeblich von den Anlagenkosten abhängig. Diese sind in der letzten Zeit so stark gestiegen, dass nicht jedes Angebot einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht. Eine Einzelfallprüfung ist weiterhin notwendig.
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(Folge 38-2022)