Zunächst sollten Sie sich an Ihre Gemeinde wenden. Sie gibt Auskunft, ob durch eine vorhandene oder geplante Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine mögliche Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) möglich ist. Liegen Ihre Flächen in einer Windzone, ist eine Planung denkbar. Doch in diesem Fall wären wahrscheinlich bereits Planungsbüros an Sie herangetreten, um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten. Hat Ihre Kommune keine Zone ausgewiesen, wäre baurechtlich eine Planung im gesamten Außenbereich denkbar.
Ein weiteres Problem sollten Sie beachten: Nur in Gemeinden mit hohen Waldanteilen an der Gesamtfläche und in Gemeinden, in denen sonst kein ausreichender Raum für die Errichtung von Windkraftanlagen vorhanden ist, kommt der Wald als möglicher WEA-Standort infrage. Dies auch nur dann, wenn es sich um reine Nadelwaldflächen handelt und keine Beschränkungen aus den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz bestehen.
Im Internet können Sie sich informieren, ob Ihre Waldflächen in einem Schutzgebiet liegen (www.uvo.nrw.de).
Die Windverhältnisse vor Ort sind maßgeblich, ob man eine WEA auf einem bestimmten Standort rentabel betreiben kann. Für eine erste Orientierung bietet das Internet eine gute Informationsplattform. Auf der Seite www.energieatlasnrw.de können Sie die Windverhältnisse vor Ort in verschiedenen Höhen kleinflächig abfragen. Auf der Seite können Sie auch erkennen, ob Einschränkungen durch Abstandsvorgaben etwa zu Wohnbebauungen bestehen.
Es erfordert Fachwissen, um alle Restriktionen am Standort und die Rentabilität eines Projektes richtig einschätzen zu können. Lassen Sie sich beispielsweise von einem Experten der Landwirtschaftskammer NRW beraten.