Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft für alle Anlagen, die bis 31. Dezember 2000 ans Stromnetz angeschlossen wurden, Ende 2020 aus. Damit ist keine weitere Fördermöglichkeit gegeben. Die Anlagenbetreiber müssen ihren Strom ab Januar 2021 selbst vermarkten.
An wen Sie den Strom verkaufen oder ob Sie ihn vielleicht auch selbst nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Mit Erlösen, die über die Strombörse zu erzielen sind, dürften die Kosten zunächst noch gedeckt sein. Doch sobald größere Reparaturen anstehen, wird sich das vielfach nicht mehr lohnen. Mitunter ist auch die Vermarktung über die Börse nicht möglich, da eine Fernsteuerung des Direktvermarkters für die Aufnahme in seinen Bilanzstromkreis notwendig ist. Nicht für alle Anlagentypen ist diese Technik verfügbar.
Eine lokale Vermarktung des Windstromes ist ebenfalls denkbar. Mitunter ist eine Direktbelieferung mit eigener Leitung mit und ohne Eigenverbrauch möglich. Fehlenden Strom können Sie über den Markt zukaufen, wenn Sie einen Dritten beliefern und Ihre Anlage mangels Wind keinen oder zu wenig Strom erzeugt. Solche Fragen wurden auf der Windenergietagung der Landwirtschaftskammer NRW am 19. April mit beleuchtet. Dort wurde auch ein interessantes Vermarktungsmodell der Wuppertaler Stadtwerke vorgestellt; die Stadtwerke haben über die sogenannte Blockchain-Technik eine Belieferung an beliebige Einzelkunden über das Versorgungsnetz entwickelt.
Die verschiedenen Optionen muss man im Einzelfall betrachten. Eine neue Firma für eine anderweitige Vermarktung müssen Sie nicht gründen.
(Folge 27-2018)