Da Ihre PV-Anlage bereits im Winter 2009/10 errichtet wurde, sind Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjährt. Infrage kommen möglicherweise Ansprüche aus einer Herstellergarantie. Eine solche Garantie ist Ihnen auch mit einer Laufzeit von zehn Jahren zugesagt worden. Ob Sie aus dieser Garantie Rechte ableiten können, lässt sich nur aus der Garantieerklärung ableiten, die sich bei Ihren Unterlagen befinden müsste.
Vielleicht können Sie auch direkt auf den Hersteller zugehen; manchmal enthalten die Garantiebedingungen aber auch Klauseln, wonach der Käufer den Weg über den Zwischenhändler nehmen muss.
Zunächst sollten Sie die Garantiebedingungen aus dem Kaufvertrag selbst prüfen oder von einem Fachmann prüfen lassen. Sind Ihre Garantieansprüche noch nicht verjährt, sollten Sie am besten einen Anwalt einschalten, falls der Verkäufer bzw. der Hersteller eine Regulierung ablehnt oder weiter verzögert.