Als Landwirt zahlen Sie Beiträge an die Landwirtschaftskammer NRW. Betreiben Sie daneben eine Photovoltaik(PV)-Anlage, so haben Sie einen Gewerbebetrieb eingerichtet, für den Gewerbesteuer- und IHK-Beitragspflicht besteht. Bei Gewinnen bis zu 5.200 € sieht die Beitragsordnung der IHK Nordwestfalen eine Beitragsfreistellung vor.
Die Ermäßigung auf 1/10 der Bemessungsgrundlage gilt unseres Erachtens auch in Ihrem Falle. Erhalten Sie einen IHK-Beitragsbescheid, sollten Sie ihn daraufhin überprüfen, ob Unternehmeridentität besteht.
Wird die PV-Anlage jedoch nicht von Ihnen als Einzelunternehmer, sondern beispielsweise von einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben, besteht kein Anspruch auf Beitragsermäßigung.