PV-Strom für Mietwohnungen?

Im Beitrag zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz in Folge 1/2021, Seite 41, heißt es zum Strom aus PV-Anlagen: „Mieterstromprojekte erfordern keinen ,unmittelbaren Zusammenhang‘ mehr. Sie können jetzt innerhalb eines ,Quartiers‘ umgesetzt werden.“ Können Sie bitte erklären, was das in der Praxis bedeutet?

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 werden „Mieterstrommodelle“ gefördert. Die Förderungen aus diesem Segment wurden in der Vergangenheit allerdings aufgrund der geringen Vergütung und rechtlicher Hürden selten in Anspruch genommen. Mit der EEG-Novelle 2021 will der Gesetzgeber erreichen, dass die Mieterstrommodelle erheblich ausgebaut werden, sprich, die Vermieter sollen verstärkt in PV-Anlagen auf ihren Hausdächern und Fassaden investieren und den Sonnenstrom an die Mieter zu günstigen Tarifen veräußern.

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