Das anzuwendende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht im § 6 technische Vorgaben vor, die vom Betreiber einzuhalten sind. Dazu gehört, dass PV-Anlagen mit mehr als 30 kW Leistung zwingend mit einer technischen Einrichtung zu versehen sind, die dem Netzbetreiber erlaubt, bei einer Netzüberlastung die Leistung der Anlage ferngesteuert zu reduzieren. Diese als Funkrundsteuerempfänger bezeichnete Technik ist über den Netzbetreiber zu beziehen, da er die Eingriffsmöglichkeit in sein System einbinden muss.
Die Leistung einer Anlage richtet sich nach dem Generator. Bei einer PV-Anlage gelten die Solarmodule als Generator, da sie den Strom produzieren. Wie hoch die Leistung der Wechselrichter ist, spielt dabei keine Rolle.
Zwingen kann Sie der Netzbetreiber nicht, er muss in diesem Fall aber die Vergütung des eingespeisten Stroms nach § 17 auf null reduzieren. Dann müssen Sie auch noch mit Rückzahlungsforderungen rechnen.