PV-Anlage: IHK-Beitrag zahlen?

Ich betreibe seit 2011 eine PV-Anlage (30 kW), die pro Jahr 8000 € Gewinn abwirft. Jetzt fordert mich die IHK auf, Beiträge von 32 €/Jahr ab 2016 zu zahlen. Laut IHK wird der Beitrag bei gewerblichen Einkünften über 5200 €/Jahr fällig. Kann ich mich wehren?

Die Grundlage für die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und damit verbunden die Beitragspflicht ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Beitragspflichtig zur IHK sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die im jeweiligen IHK-Bezirk eine Betriebsstätte unterhalten und objektiv gewerbesteuerpflichtig sind, das heißt, grundsätzlich zur Gewerbesteuer veranlagt werden. Maßgeblich ist, wie das Finanzamt den Betrieb einstuft, denn diese Einstufung ist für die IHK bindend.

Die Finanzverwaltung stuft eine PV-Anlage stets als umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe ein, da die Anlage der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung dient. Daraus folgt, dass grundsätzlich eine Gewerbesteuerpflicht vorliegt und daraus resultierend die...