Sie könnten Nachbesserung fordern, wenn es sich um eine mangelhafte Installation handeln würde und die Ansprüche nicht verjährt sind.
Sie gehen davon aus, dass die Kabel und Stecker der PV-Anlage fehlerhaft montiert worden sind und ein Mangel vorliegt. Allerdings dürften Ihre Gewährleistungsansprüche bereits verjährt sein. Die Anlage ist im Juni 2010 in Betrieb gegangen und somit von Ihnen abgenommen worden. Das Werkvertragsrecht geht grundsätzlich von einer zweijährigen Verjährung ab Abnahme aus. Deshalb dürfte die Verjährung im Juni 2012 eingetreten sein. Selbst wenn man zu Ihren Gunsten von der regelmäßigen Verjährung ausgehen würde (drei Jahre ab Abschluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist), wären Ihre Ansprüche Ende 2013 verjährt.
Trotzdem sollten Sie mit der Firma, die Ihre Anlage geliefert und montiert hat, Kontakt aufnehmen und versuchen, eine Regelung auf Kulanzbasis zu erreichen.