PV-Anlage: EEG-Umlage zahlen?

Seit Juli 2011 betreibe ich eine PV-Anlage (14,38 kW). Der Eigenverbrauch beträgt 3500 kWh. Der Rest wird ins Netz eingespeist. Jetzt kann ich eine weitere Anlage mit 9,7 kW auf ein Hallendach bauen. Benötige ich dafür einen weiteren Zähler? Muss ich für den selbst verbrauchten Strom der neuen Anlage die EEG-Umlage zahlen?

Es ist möglich, eine weitere Eigenverbrauchsanlage auf Ihrem Hof zu betreiben. Eigenverbrauchsanlagen, die nach dem 31. Juli 2014 ans Netz gegangen sind, sind grundsätzlich verpflichtet, für den selbst verbrauchten Strom 40   % der EEG-Umlage abzuführen. Von dieser Pflicht gibt es eine Befreiung für Anlagen bis 10 kW, sofern nicht mehr als 10.000 kWh zur Eigenversorgung im Jahr genutzt werden. Damit ist denkbar, dass für die kleinen PV-Anlagen (bis 10 kWp) die EEG-Umlage fällig...