PV-Anlage: Blitzschaden nicht versichert?

Bei einem Schaden durch Marderbiss hat ein Gutachter Mängel an unserer PV-Anlage festgestellt. Es fehle ein Blitz- und Überspannungsschutz. Der Installateur behauptet, der Überspannungsschutz sei im Wechselrichter integriert, ein äußerer Blitzschutz sei nicht notwendig. Die Versicherung beruft sich auf die gesetzliche DIN und VDE, danach sei der Blitzschutz Vorschrift. Habe ich im Schadensfall Ansprüche gegen die Versicherung oder den Installateur?

Die Versicherung weist den Betreiber einer Sonnenstromanlage darauf hin, dass die DIN- und VDE-Vorschriften einen äußeren Blitzschutz verlangen. Nur wenn dieser eingebaut ist, werde die Versicherung einen Blitzschaden entschädigen.

Nach unserer Kenntnis...