Nur eine PV-Anlage?

Ich habe im November 2011 eine PV-Anlage (13,3 kW) auf eine Halle und im März 2012 eine zweite (25,8 kW) aufs Wohnhausdach bauen lassen. Beide haben einen separaten Hausanschluss. Der Netzbetreiber will nun beide Anlagen zur Ermittlung der Vergütung zusammenfassen. Beide Anlagen befänden sich auf einem Grundstück, so die Begründung. Im Ergebnis würde ich die Vergütung für eine Anlage über 30 kW erhalten und Verluste erleiden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist mehrmals geändert worden. Die für Ihre Anlagen gültige Fassung ist ab dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Dort werden im § 6 Technische Vorgaben geregelt. Ihr Netzbetreiber bezieht sich bei der Zusammenfassung Ihrer beiden Anlagen auf den Absatz 3. Er bestimmt, dass mehrere Anlagen, die innerhalb von zwölf Monaten ans Netz angeschlossen werden und sich auf einem Grundstück oder sogar nur in...