Wochenblatt-Leser Ralf V. fragt: Ich betreibe seit dem Jahr 2004 mehrere kleine Photovoltaik(PV)-Anlagen. Im Zusammenhang mit Rechtsfragen zum EEG und zur Steuer wurde ich auf die Clearingstelle EEG/KWKG aufmerksam. Was genau sind die Aufgaben? Würde mich die Clearingstelle „als kleinen Betreiber“ auch vor Gericht vertreten?
Dr. Martin Winkler, Wissenschaftlicher Leiter der Clearingstelle EEG/KWKG, antwortet: Die Clearingstelle EEG/KWKG mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, Konflikte rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu vermeiden. Für das Steuerrecht ist die Clearingstelle nicht zuständig.
Unser wichtigstes Instrument zur Konfliktvermeidung ist die Verteilung von Informationen. Wir informieren daher kostenlos auf unserer Webseite www.clearingstelle-eeg-kwkg.de unter anderem über die aktuelle Gesetzeslage, unsere Arbeitsergebnisse und die Rechtsprechung.
Betreiber von PV-Anlagen können sich per E-Mail an uns wenden und ein konkretes Problem beschreiben. Wir stellen dann die passenden Infos zusammen. Das passiert innerhalb von ein bis zwei Wochen und kostet nichts. Auf diese Weise können wir rund 90 % aller Anfragen beantworten.
Für die übrigen Fälle bieten wir förmliche Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung an. Das kann eine Mediation – wir nennen das „Einigungsverfahren“ – oder ein schiedsrichterliches Verfahren oder ein Gutachten über die Sach- und Rechtslage sein. Das nennen wir „Votumsverfahren“.
Mediation nur mit beiden Seiten
Für diese förmlichen Verfahren benötigen wir immer die Bereitschaft beider Seiten. Sowohl der betroffene Anlagenbetreiber als auch der betroffene Netzbetreiber müssen ein solches Verfahren wollen. Dann können wir den Streit beilegen und damit beiden Parteien den Gang vors Gericht ersparen.
Dafür erheben wir ein kleines Verfahrensentgelt, das jedoch nicht abschreckend wirken soll und immer niedriger ist als die Gerichtskosten. Ist beispielsweise eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kWp betroffen, berechnen wir 90 € netto – ganz egal, wie lange das Verfahren dauert. Eine Anwältin oder ein Anwalt muss für die Verfahren nicht beauftragt werden.
Die Clearingstelle als unparteiische Einrichtung kann selbst weder individuelle Rechtsberatung leisten, noch eine Partei vor Gericht vertreten.
Lesen Sie mehr:
(Folge 10-2023)