Modulschaden: Vergütung niedriger?

2006 haben wir leistungsschwache 44-Watt-Dünnschichtmodule, rahmenlos, auf die Dächer von zwei Hähnchenställen montiert (200 kW). Durch die Schneelast sind jetzt Schäden entstanden. Wir wollen die gebrochenen Module ersetzen und dabei ein Kreuzschienensystem als Unterbau verwenden. Der Energieversorger meint, das Ganze stelle eine erneute Inbetriebnahme dar. Für die „Neuanlage“ würde der jetzt geltende Einspeisetarif gezahlt. Stimmt das?

Nach § 3 Einspeisegesetz (EEG) 2004 ist jedes Modul eine Anlage mit einem einmaligen Inbetriebnahmezeitpunkt, der dazugehörigen Vergütung und dem Vergütungszeitraum. Wurde es vor Inkrafttreten des EEG 2009 ersetzt, so erhielt das neue Modul mit dessen Inbetriebnahmezeitpunkt die neue Vergütung. Darüber sind sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Solarenergien-Förderverein Deutsch­land e. V. (SFV) im Empfehlungsverfahren 2008/19 der EEG-Clearingstelle einig. Während der SFV allerdings sagt, das gelte unabhängig davon, wie hoch die Kosten des neuen Moduls waren und ob es...