Wochenblatt-Leser Carsten V. in T. möchte als Brennstoff für seine Pelletheizung Pferdemist trocknen und zu Pellets pressen. Für die Trocknung stehen ihm eine alte Korntrocknung sowie Photovoltaik-Strom zur Verfügung. Worauf muss er achten?
Energieberater Elmar Brügger von der Landwirtschaftskammer NRW kann informieren: Was in den Feuerstätten in Wohnhäusern verbrannt werden darf, regelt die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV. § 3 der 1. BImSchV enthält eine Liste der zugelassenen Brennstoffe. Es werden etwa 13 verschiedene Brennstoffvarianten von der Zusammensetzung/Herkunft beschrieben und die jeweilige Form, Ausführung und teilweise Inhaltsstoffe aufgelistet. Pferdemist ist nicht dabei.
BImSchVerordnung regelt
Wenn Sie dennoch Pferdemist als Brennstoff zur Wärmeerzeugung nutzen möchten, müssen Sie diesen über die 17. BImSchV genehmigen lassen. Den baulichen, technischen und finanziellen Aufwand hierfür könnte man allerdings mit dem Betrieb einer Müllverbrennungsanlage vergleichen.Zusätzlich sollten Sie beachten, dass eine Photovoltaik (PV)-Anlage mit einer beachtlichen Leistung erforderlich ist, um gleichzeitig eine Korntrocknung mit einer durchschnittlichen kW-Leistung und den weiteren Betrieb mit eigenem PV-Strom zu versorgen.
Keine Wirtschaftlichkeit
Im Endeffekt ist es also zwar theoretisch möglich, Pferdemist zu Pellets zu pressen und damit zu heizen. Praktikabel und wirtschaftlich ist es jedoch nicht.
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(Folge 27-2022)