Wochenblatt-Leser Martin S. in R. möchte für die eigene Stromversorgung auf dem Dach seines Kuhstalls eine vertikale Windkraftanlage mit einer Leistung von rund 3000 W montieren. Was ist dabei zu beachten?
Nils Seidel, Energieberater der Landwirtschaftskammer NRW, weiß Rat: Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Gesamtanlagenhöhe von 10 m sind in NRW genehmigungsfrei. Dies bedeutet, dass Sie keine Genehmigung für die Errichtung benötigen, diese aber dennoch der Baubehörde anzeigen müssen. Da keine Baugenehmigung vorliegt, kann die Behörde, sollte sich beispielsweise ein Nachbar über die Geräuschkulisse beschweren, jederzeit einen Rückbau der Anlage verlangen.
Grundsätzlich müssen alle Stromerzeugungsanlagen, die mit dem öffentlichen Netz verbunden sind, beim Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser weist dann einen Netzverknüpfungspunkt zu.
Meldepflichten und Wirtschaftlichkeit beachten
In Absprache mit dem Netzbetreiber muss darüber hinaus auch das Messstellenkonzept angepasst werden. Gleichzeitig ist eine Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister verpflichtend.
In der Regel ist der Ertrag von Mikro-Windkraftanlagen nicht besonders hoch, sodass auch eine Wirtschaftlichkeit nicht zwingend gegeben ist.
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(Folge 17-2022)