Photovoltaikanlagen stellen nach wie vor eine einfache Möglichkeit dar, die Bezugsstromkosten nennenswert zu vermindern. Im ersten Jahr der Anlagenlaufzeit müssen Sie Fristen einhalten: Vor Inbetriebnahme müssen Sie den Anschluss der PV-Anlage ans Stromnetz beim örtlichen Netzbetreiber beantragen. Der Netzbetreiber weist dann einen Einspeisepunkt zu und gibt ein Messstellenkonzept vor. Bei kleinen PV-Anlagen unter 30 kWp Leistung erfolgt die Einspeisung in den meisten Fällen über den Hausanschluss. Ein Zweirichtungszähler misst den eingespeisten Strom.
Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV- Anlage dann online bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden. Die Meldung ist für alle Stromerzeugungsanlagen, unabhängig von Größe, Inbetriebnahmedatum und Vergütung, verpflichtend. Wird der von der PV-Anlage erzeugte Strom auch für den Eigenverbrauch genutzt, müssen Sie dem Netzbetreiber die selbst erzeugte und verbrauchte Strommenge bis zum 28. Februar des Folgejahres melden. Liegt im Sinne des EEG eine Direktbelieferung (Stromversorgung Dritter über ein eigenes Stromnetz) vor, müssen Sie diese Strommenge spätestens bis zum 31. Mai dem Übertragungsnetzbetreiber übermitteln.
Vor Installation der PV-Anlage ist es zudem ratsam, die Versicherung in die Planung einzubinden und die gegebenenfalls anfallenden Auflagen zu berücksichtigen. Ferner sollten Sie die Anschaffung mit einem Steuerberater besprechen, da Sie künftig wahrscheinlich einen Gewerbebetrieb betreiben und die Einnahme aus dem Stromverkauf versteuern müssen.
(Folge 45-2020)