Keine EEG-Umlage zahlen?

Im Juli 2014 hatte ich den Stromzähler von den Stadtwerken tauschen lassen und auf Eigenverbrauch umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt bis Ende Dezember 2014 habe ich meinen PV-Strom selbst verbraucht. Den Verbrauch habe ich den Stadtwerken mitgeteilt. Muss ich den selbst verbrauchten Strom auch noch einer anderen Stelle melden, damit ich die EEG-Umlage nicht zahlen muss (Folge 49/2014)?

Mit der Umstellung auf den Eigenverbrauch vor dem 1. August 2014 gilt Ihre Anlage als Bestandsanlage, die von der Umlagepflicht nach dem Erneuerbare-Energien-­Gesetz (EEG) befreit ist. Damit unterliegen Sie nicht der Meldepflicht an den Übertragungsnetzbetreiber, die bis zum 31. Mai des Folgejahres in § 61 EEG gefordert wird. Aktuell ist auch erst jetzt...