Das Marktstammdatenregister wird auf Grundlage der §§ 111e und f Energiewirtschaftsgesetz errichtet. Die Verordnung (Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV) trat bereits am 1. Juli 2017 in Kraft. Wie in anderen Fällen hat der Gesetzgeber einen ambitionierten Zeitplan vorgegeben, der letztlich nicht umgesetzt werden konnte. Deshalb wurde der Eröffnungstermin mehrfach verschoben. Zurzeit wird der 4. Dezember 2018 als nächster angestrebter Termin für das neue Marktstammdatenregister genannt.
Als Begründung für die umfangreiche Datenerhebung, die alle Anlagenbetreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen betrifft, wird die Integration dieser Anlagen in das Elektrizitätsversorgungssystem genannt. Mit der Energiewende wird die Stromerzeugung zunehmend dezentraler und von wenigen Großkraftwerken auf mehr als 2 Mio. Erzeugungsanlagen umgestellt. Diese zu koordinieren ist ungleich schwieriger und bedarf zunächst einer umfangreichen Bestandserhebung, bei der keine Untergrenze für die zu erfassende Erzeugungsleistung vorgesehen ist. Des Weiteren sollen die Einhaltung des im EEG definierten Ausbaupfades und die Höhe der Zahlungsverpflichtung ermittelt werden können. Als Letztes wird auch die Erstellung von nationalen und internationalen Berichten als Begründung für das Register angeführt.
Von der Meldepflicht sind alle genannten Anlagen betroffen, auch die, die im bisherigen PV-Melderegister und dem Anlagenregister bereits gemeldet wurden. Eine Neuanmeldung ist wohl auch daher erforderlich, da deutlich mehr Daten erfasst werden sollen und nicht nur die vorhandenen Daten zusammengefügt werden.
Die Meldung erfolgt in einem Onlineportal und wird über die Homepage der Bundesnetzagentur zu erreichen sein. Dort werden aktuelle und umfangreichere Informationen zum Thema bereitgehalten. Sobald die Onlinemeldung möglich ist, wird das Wochenblatt das Thema noch einmal ausführlich darstellen.
(Folge 16-2018)