Flüssiggastank nicht mehr prüfen?

Leserfrage: Müssen wir den nicht genutzten Flüssiggastank weiter prüfen lassen?

Wochenblatt-Leser Dominik H. in S. fragt: Wir haben einen Holzvergaser kombiniert mit einer Flüssiggasheizung. Nun wollen wir nur noch mit Holz heizen. Müssen wir den Flüssiggastank trotzdem weiter vom TÜV prüfen lassen? Was müssten wir tun, um ihn „stillzulegen“?

Jochen de Kunder, Raiffeisen Warendorf eG, kann informieren: Sofern der Flüssiggasbehälter weiterhin an einer betriebsbereiten Verbrauchsanlage angeschlossen ist, besteht nach dem Regelwerk eine Prüfpflicht, da es sich um eine „überwachungsbedürftige Anlage“ handelt.

Restentleerung erforderlich

Der Umstand „betriebsbereit“ ändert sich mit der Demontage oder Trennung der Rohrleitung bzw. des Druckreglers. Dazu ist jedoch vorab die Restentleerung des...