Wochenblatt-Leser Ewald B. in H. fragt: Ich habe eine Photovoltaik(PV)-Anlage aus dem Jahr 2011 (Einspeisevergütung etwa 22 Cent/kWh, Eigenverbrauchszähler). Darf ich jetzt eine neue PV-Anlage installieren, aus dieser den Eigenverbrauch ziehen und stattdessen den (höher vergüteten) Strom aus der älteren Anlage verkaufen?
Nils Seidel, Energieberater, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Sofern eine Netzeinspeisezusage für die neue Anlage vorliegt, kann diese auch bedenkenlos installiert werden. Ob eine PV-Anlage in der Volleinspeisung oder in der Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) betrieben wird, liegt sowohl bei Bestands- als auch bei Neuanlagen in der Wahl des Anlagenbetreibers. Dieser kann jederzeit einzelne Anlagen von Voll- auf Überschusseinspeisung und umgekehrt ändern und muss dabei lediglich das Messkonzept anpassen und den Netzbetreiber einen Monat vor der Umstellung informieren.
Strommengen müssen erfasst werden
Werden Anlagen verschiedener Inbetriebnahmezeitpunkte im Eigenverbrauch genutzt, ist es aufgrund der unterschiedlichen Vergütungen meist interessanter, die Anlage mit der geringeren Vergütung vorrangig und den Strom aus der Anlage mit der höheren Vergütung nachrangig im Eigenverbrauch zu nutzen. Die erzeugten und verbrauchten Strommengen müssen dann über ein eigenes Messkonzept, eine sogenannte Kaskadenmessung, erfasst werden. Da dieses aufwendig und mit höheren laufenden Kosten verbunden ist, erfolgt in vielen Fällen die Aufteilung der Eigenverbrauchs- und Einspeisemengen anhand der Größen der Anlagen. Dies führt dann aber natürlich zu einer insgesamt geringeren Einspeisevergütung als bei der Kaskadenmessung.
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(Folge 32-2022)