Zunächst liegt der „Charme“ der Eigenversorgung darin, dass nur eine auf 40% verringerte EEG-Umlage anfällt. Um dieses Privileg nutzen zu können, müssen aber die drei gesetzlichen Voraussetzungen der Eigenversorgung vorliegen:
Es muss erstens Personenidentität zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Stromverbraucher bestehen, zweitens muss der Stromverbrauch in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zur Stromerzeugung stattfinden und drittens darf der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden.
Personenidentität und unmittelbare Nähe prüfen
Die Personenidentität wäre in Ihrem Fall genauer zu prüfen: Wer betreibt die WEA? Eine natürliche Person oder eine Gesellschaft? Und wer verbraucht den Strom? Nur wenn der Stromverbraucher dieselbe natürliche Person/dieselbe Gesellschaft ist, die die Anlage betreibt, liegt Personenidentität vor.
Weiterhin ist zu prüfen, ob „wirklich“ eine unmittelbare Nähe zur Hofstelle gegeben ist. Das Gesetz nennt hier keine konkrete Entfernung in Metern, sodass dieser Begriff anhand des Einzelfalls mit Leben zu füllen ist: So können trennende Elemente wie öffentliche Straßen oder dazwischen liegende Flurstücke den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang durchbrechen. Da der Strom – anders als in der Ist-Situation – nicht durch ein öffentliches Netz geleitet werden darf, müssen Sie eine Direktleitung zwischen der WEA und Ihrer Hofstelle verlegen.
Da die WEA sicher mehr Strom erzeugt, als Ihre Hofstelle verbraucht, müssten Sie überdies ein Zähl- und Messkonzept erstellen lassen, das die eigenverbrauchten Mengen von den sonstigen Strommengen abgrenzt.
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