Darf die Gemeinde Windzone streichen?

Unsere Gemeinde hatte vier Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Zwei davon hat sie jedoch wieder gestrichen. In einem Gebiet wollte ich eine Windkraftanlage errichten. Kann die Gemeinde das so einfach entscheiden? Geschützte Vögel haben keine Rolle gespielt. Kann ich mich wehren?

Eine Gemeinde entscheidet allein, ob und an welcher Stelle sie Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan ausweist. Sie hat die Planungshoheit. Die Gemeinde ist lediglich an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW wie auch den Regionalplan gebunden.

Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan sieht vor, dass bis 2020 mindestens 15 % und bis 2025 mindestens 30 % der Stromversorgung in NRW durch Erneuerbare Energien gedeckt werden sollen. Danach hat der...