Der Wert einer Dachfläche für die Nutzung einer PV-Anlage hängt maßgeblich vom Erlös ab, der je kWpeak-Modulleistung zu erwarten ist. Für den Stromertrag sind die Globalstrahlung am Standort, die Ausrichtung des Gebäudes und die Dachneigung entscheidend; ein pauschaler Wert ist deshalb nicht sachgerecht zu beziffern.
Hinzu kommt: Die Vergütung, die durch das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) geregelt wird, fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob es sich um einen Stall, ein Wohnhaus oder um andere Gebäude im baurechtlichen Außenbereich handelt, die nach dem 1. April 2012 genehmigt wurden. Entsprechend können sich die Pachten im Bereich von 7 bis 15 % des Einspeiseerlöses bewegen.
Bevor Sie die zwei Dächer verpachten, sollten Sie auch über die eigene Nutzung des Solarstromes in Kombination mit einer Eigenversorgung nachdenken. Durch den Eigenverbrauch können Sie eine höhere Wertschöpfung von der Fläche erwirtschaften, als es ein Pächter kann. Somit ist in aller Regel die eigene Nutzung die interessantere Variante.
Bei einer Verpachtung sind der Zeitrahmen des Pachtvertrages und die Zahlung des Pachtzinses von entscheidender Bedeutung. Mitunter bieten Pächter auch eine abgezinste Vorauszahlung der gesamten Pacht für alle Nutzungsjahre an. Damit haben Sie als Verpächter kein Risiko mehr, dass die Pachtzahlungen ausbleiben könnten. Nachteil: Die einmalig hohen Einnahmen müssen Sie im Jahr des Zuflusses komplett versteuern.
Zur Sicherung seiner Rechte fordert der Pächter in der Regel eine Eintragung im Grundbuch des Verpächters. Im Pachtvertrag können Sie auch regeln, dass Sie die PV-Anlage nach Ablauf des Pachtvertrages übernehmen, sodass neben der rein monetären Betrachtung weitere Details zu berücksichtigen sind.
Fazit: Vor Abschluss des Pachtvertrages sollten Sie sich fachkundig zum Beispiel von einem Experten der Landwirtschaftskammer beraten lassen; dabei sollte auch die eigene Nutzung des PV-Stromes als Alternative zur Verpachtung des Dachflächen durchgerechnet werden.