Wochenblatt-Leser Hubertus T. fragt: Wir wollen eine Erdwärmepumpe einbauen lassen. Laut Angebot werden rund 30 Körbe (Durchmesser 50 cm) installiert. Jetzt haben wir Sorge, dass unsere Pläne Auswirkungen auf unseren 14 m tiefen Bohrbrunnen haben. Wir nutzen das Wasser für die Tiere und den Hof. Ich habe gehört, dass unser Brunnen durch Erdbohrungen trocken laufen kann. Stimmt das?
Elmar Brügger, Energieberater, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Um Ihre Frage abschließend beantworten zu können, bräuchte es weitere Informationen zu den Erdwärmekörben, über die Bodenqualität und die Höhe des Grundwasserverlaufes auf Ihrem Grundstück. Grundsätzlich dürften die Erdwärmekörbe kaum Auswirkungen auf Ihren Brunnen haben, da die Kollektoren in einer Tiefe von 1 bis 4 m unter der Oberfläche in einer Grube installiert werden.
Das gilt auch für deutlich größere Modelle, die bei einer Höhe von 2 bis 3 m einen Durchmesser von 1 bis 2 m haben können. Die Verfüllung erfolgt meistens mit dem Erdaushub und zusätzlich Wasser.
In Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf Tiefenbohrungen, bei deren Bau und Betrieb unter anderem das Wasserrecht und das Bergrecht zu beachten sind. Ein vorheriges Bodengutachten ist nicht zwingend nötig.
Tiefenbohrung kann Grundwasserspiegel beeinflussen
Eine Tiefenbohrung kann den Grundwasserspiegel für den Hausbrunnen negativ beeinflussen, wenn die Wasserader verletzt bzw. durchbohrt wird. Dann kann es zudem zu einer Verunreinigung der Wasserader kommen. Möglich ist dann auch, dass Wasser mit Bodenstoffen reagiert. Bekannt ist der Fall von Staufen im Breisgau, wo nach einer Erdwärmebohrung Grundwasser in eine Schicht des Minerals Anhydrid eindrang, das sich daraufhin in Gips verwandelte. Der Untergrund quoll auf und fing an sich zu heben.
Eine ausführliche Übersicht der Anforderungen einer Erdwärme-Bohrung bietet das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Demnach sind künftige Betreiber einer Erdwärmeanlage gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, ihr Vorhaben mindestens einen Monat im Voraus bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. So lässt sich schon früh abstimmen, ob die Tiefenbohrung auf dem jeweiligen Grundstück überhaupt möglich ist.
Für Bohrungen, die mehr als 100 m tief reichen, muss beim Geologischen Landesamt eine weitere Genehmigung eingeholt werden.
Probleme bei einer Tiefenbohrung können für Erdwärme-Heizungen vor allem in Gebieten auftreten, in denen Trinkwasser gewonnen wird (Wasserschutzgebiete) oder Gasblasen(-kavernen) vorhanden sind.
Mit Komplikationen ist außerdem besonders in folgenden Bereichen zu rechnen:
- Grundwasserstockwerksbau: Hier verlaufen mehrere Grundwasserleiter stockwerkartig übereinander.
- Vorkommen mit höher mineralisiertem Grundwasser oder Kohlendioxid-Einschlüssen: Sie reagieren sehr sensibel auf hydraulische Eingriffe, wie eine Erdbohrung.
- Kluft- und Karstgrundwasserleiter: Durch den porösen Untergrund kann das Loch einer Tiefenbohrung nicht ordnungsgemäß verpresst werden.
- Artesische Verhältnisse: Stellen, an denen das Grundwasser selbstständig austritt (Arteser), können zu Komplikationen führen, wenn das Bohrloch verpresst wird. Arteser kommen vor allem in den Niederungen des Berglandes vor.
- Bergbaugebiete: Die Bergbehörden der Bundesländer informieren darüber, in welchen Bergbauregionen eine Tiefenbohrung für Geothermie problematisch sein könnte. Alle Bohrungen >100 m sind hinsichtlich bergrechtlicher Vorschriften genehmigungspflichtig.
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(Folge 51-2022)